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Ambulante Tarifrevision – die Jahre des TARMED sind gezählt

Ambulante Tarifrevision – die Jahre des TARMED sind gezählt

Im Jahr 2021 konnten die Tarifpartner mit grossen Schritten die Ablösung und den Ersatz des TARMED angehen. Nach Zustellung des Prüfberichts des BAG zur Tarifstruktur TARDOC, Ende 2020, haben die TARDOC-Tarifpartner Ende März 2021 eine leicht überarbeitete Version 1.2 sowie Antworten auf den Prüfbericht an den Bundesrat nachgereicht. Ende Juni 2021 hat sich dann erstmals der Gesamtbundesrat zu TARDOC geäussert. Der Bundesrat fällte einen «Nichtentscheid» zur Genehmigung des neuen Einzelleistungstarifs TARDOC. Er kam zum Schluss, dass der TARDOC in der Version 1.2 noch nicht genehmigungsfähig sei. Der Bundesrat forderte mit Nachdruck eine gemeinsame Überarbeitung des TARDOC durch alle Tarifpartner und per Ende 2021 erneut eine gemeinsame Einreichung zur Genehmigung.

Auf Basis des Prüfberichts des BAG und des Schreibens von Bundespräsident Guy Parmelin haben sich die TARDOC-Tarifpartner bei der Überarbeitung im zweiten Semester 2021 auf vier Schwerpunkte konzentriert. Der Tarif sollte vereinfacht, die Kostenneutralität gemäss Anforderungen des Bundesrates sichergestellt, die Kostenmodelle aktualisiert und – durch Nachreichung zahlreicher Dokumente – eine vollständige Transparenz hergestellt werden. Den bisher nicht beteiligten Tarifpartnern wurde mehrfach die Möglichkeit gegeben, sich aktiv an der Überarbeitung zu beteiligen. H+ hat beispielsweise bei der Aktualisierung der Kostenmodelle mit der Lieferung von spitalspezifischen Daten einen wertvollen Beitrag geleistet. Am 20. Dezember 2021 konnten die Tarifpartner den TARDOC in der Version 1.3 beim Bundesrat zur Genehmigung nachreichen.

Auch hinsichtlich ambulanter Pauschalen ist im Jahr 2021 einiges in Bewegung gekommen. Das Parlament hat Art. 43. Abs. 5ter beschlossen und damit künftig, soweit vorliegend, ambulanten Pauschalen bei medizinischen Leistungen den Vorrang gegenüber dem Einzelleistungstarif gegeben. Die FMH hatte sich zum Vorschlag von H+ und santésuisse zu ambulanten DRG-Pauschalen Ende November 2021 anlässlich einer Vernehmlassung dezidiert geäussert. Eine Tarifstruktur, sei es ein Einzelleistungstarif oder ein Pauschaltarif, benötigt immer den Einbezug relevanter medizinischer Experten der Fachgesellschaften – es ist und bleibt ein Arzttarif.

Derzeit gibt es keine alternative Tarifstruktur zu TARDOC, weder für Einzelleistungen noch für ambulante Pauschalen, welche die ambulanten ärztlichen Leistungen vollständig und dem aktuellen Stand entsprechend abbildet. Nun liegt es am Bundesrat, den längst überfälligen Wechsel zu einer modernen Tarifstruktur mit einer Genehmigung des TARDOC Version 1.3 zu vollziehen.

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