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eHealth – Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck

eHealth – Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) wird für die Ärzteschaft zunehmend zur Realität. Mit der Annahme der Motion «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen» der SGK-N im März 2021 ist der Bundesrat beauftragt worden, die Freiwilligkeit für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte künftig gänzlich aufzuheben.

Mit einer Verpflichtung können die grundlegenden Probleme der Digitalisierung aus Sicht der Ärzteschaft jedoch nicht gelöst werden: Fehlende Schnittstellen, ungenügender Datenschutz und damit verbundene Haftungsfragen sowie ungenügende Prozessunterstützung sind nur einige der Hürden, die einer nutzbringenden Digitalisierung im Wege stehen. Um die Forderungen der Ärzteschaft betreffend Digitalisierung zu unterstreichen, hat die FMH ein Positionspapier erarbeitet und die Anliegen der Ärztinnen und Ärzte in verschiedenen strategisch wichtigen und relevanten nationalen und kantonalen Gremien vertreten.

Auch im Jahr 2021 hat das Departement Digitalisierung / eHealth wichtige Arbeiten im Bereich des interprofessionellen Datenaustauschs durch die Mitarbeit in der Interprofessionellen Arbeitsgruppe EPD (IPAG EPD) weitergeführt. So erarbeitete die IPAG EPD unter Leitung der FMH eine Umsetzungshilfe für den Einsatz des Medikationsplans im EPD. Im November 2021 hat sich die IPAG EPD zu einem Verein konstituiert. Der neue Verein IPAG eHealth möchte einen praxistauglichen, interprofessionellen, effektiven und effizienten Datenaustausch auch ausserhalb des EPD aktiv fördern.

Mit dem revidierten Datenschutzgesetz, das voraussichtlich 2023 in Kraft gesetzt wird, entstehen für die Ärzteschaft in puncto Datenschutz weitere Verpflichtungen. Das Departement hat sich deshalb noch im Jahr 2021 mit den Auswirkungen des neuen Datenschutzgesetzes beschäftigt und erarbeitet Hilfestellungen in Form von Vorlagen und Anleitungen. Da bereits jetzt immer mehr medizinische Daten in die Cloud ausgelagert werden, hat das Departement zudem weitere Hilfestellungen erarbeitet und publiziert, sodass die Ärzteschaft die bestehenden sowie die neuen gesetzlichen Anforderungen einfacher erfüllen kann.

Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss einen praktischen Nutzen für die Ärzteschaft ausweisen und insbesondere deren Bedürfnissen entsprechen. Um auf die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte sowie die ihrer Patientinnen und Patienten besser eingehen zu können, wurde im Berichtsjahr letztmalig die Befragung «Digital Trends Survey» durchgeführt. Die Frage, inwiefern die ärztliche Kernleistung durch künstliche Intelligenz (KI) ersetzt werden kann und ersetzt werden soll, ergab eine klare Antwort: ersetzen nein, ergänzen ja. Unter dieser Prämisse hat sich das Departement mit einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe intensiv mit dem Thema KI in der Medizin auseinandergesetzt und wird hierzu im Jahr 2022 eine Broschüre zur Unterstützung der Ärzteschaft publizieren.  

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