Politik

Das politische Jahr 2021 war aus Sicht der Ärzteschaft einerseits geprägt vom parlamen­tarischen Seilziehen um die Kostensteuerung, das in einer ersten Etappe zugunsten der Ärzteschaft endete. Andererseits blieb es beim TARDOC, dem neuen Einzelleistungstarif für den ambulanten Bereich, bei der Fortsetzung der Hängepartie.

Kostendämpfungspaket I, Teil 2

In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres fand die für die Ärzteschaft wichtigste Parlamentsdebatte des Berichtsjahres statt. Von zentralem Interesse für die FMH war die Massnahme der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten (KVG-Artikel 47c) im zweiten Teil des ersten Kostendämpfungspakets. Mit diesem Artikel wollte der zuständige Bundesrat die Tarifpartner verpflichten, Mengenziele zu vereinbaren und bei Nichteinhaltung der Ziele Korrekturmassnahmen im Tarifbereich vorzusehen. Die FMH hat in zahlreichen Gesprächen mit Kommissionsmitgliedern das Wesen dieser Massnahme und ihre Wirkung auf die Patientenversorgung dargelegt. Der Ständerat entschied am 9. Dezember mit 21 zu 20 Stimmen bei drei Enthaltungen, Artikel 47c zu streichen. Er schloss sich damit dem Erstrat an, der bereits 2020 ebenso knapp mit 91 zu 90 Stimmen den Artikel abgelehnt hatte.

Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative

An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Einführung einer Zielvorgabe, die sich als Teil des zweiten Pakets in der Vernehmlassung befand, als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte (früher CVP) zu verabschieden. Am 9. November 2021 überwies er die Botschaft an das Parlament. Die Zielvorgabe für die OKP ist eine Vorlage, welche dem Bundesrat massiv mehr Kompetenzen geben will. Dies einerseits bei der Implementierung des Kostenziels und andererseits im Bereich der Tarifeingriffe. Neu will der Bundesrat in die stationäre Tarifstruktur eingreifen und im ambulanten Bereich nicht nur die Struktur, sondern auch die Tarifhöhe bestimmen können. Das Design der Beschlussfassung über das Kostenziel ist so ausgelegt, dass der Bundesrat das nationale Ziel, die Ziele der Kantone – inklusive einer Toleranzmarge –, Richtwerte für die Kostenblöcke sowie die Kostenblöcke selbst bestimmt und festlegt. Die FMH hatte sich in der Vernehmlassung dezidiert gegen diese Reform ausgesprochen. Die Parlamentsdebatte findet 2022 statt.  

Kostendämpfungspaket I, Teil 1

Das Parlament hat in der Sommersession 2021 eine erste Revision des Krankenver­sicherungsgesetzes unter dem Titel «Kostendämpfung» verabschiedet. Das beschlossene Paket 1a umfasst Bestimmungen über die neue Tariforganisation für die ambulante Versorgung, über zusätzliche Datenlieferungspflichten für Leistungserbringer und Versicherer, über die Abgabe einer Rechnungskopie an die Patienten sowie über ambulante Pauschalen, die künftig auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Grundlage beruhen müssen, und schliesslich Bestimmungen über Pilotprojekte. Aus Sicht der FMH ging es darum, die gute Patientenversorgung nicht zu beeinträchtigen und der Einführung neuer Kompetenzen der Verwaltung Grenzen zu setzen. Letzteres ist im Fall der Tariforganisation und der ambulanten Pauschalen teilweise gelungen. Die Abgabe einer Rechnungskopie an die Versicherten hat die FMH begrüsst. Patientinnen und Patienten sollen ihre Rechnungen überprüfen können, und ihr Kostenbewusstsein soll gestärkt werden.  

Tarifrevision

Das Verfahren zur Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat hat sich erneut über das ganze Berichtsjahr hingezogen. Nach der Einreichung der revidierten ambulanten Tarifstruktur am 12. Juli 2019 sind damit zweieinhalb Jahre ohne Genehmigungsentscheid vergangen. Als Fortschritt darf der Umstand gewertet werden, dass sich der gesamte Bundesrat Mitte Jahr mit dem TARDOC befasst und dazu kommuniziert hat.
​​​​​​​Per 20. Dezember 2021 haben die FMH, der Krankenversicherungsverband curafutura und die SWICA Krankenversicherung AG beim Bundesrat die vierte TARDOC-Version 1.3 nachgereicht. Ziel der Tarifpartner ist es nach wie vor, dass der TARDOC per 2023 in Kraft gesetzt werden kann und den veralteten sowie nicht mehr sachgerechten und betriebswirtschaftlich bemessenen TARMED ablöst.   

Organspende

Mit klaren Stimmenverhältnissen ist die Revision des Transplantationsgesetzes in der Herbstsession in beiden Räten gutgeheissen worden. Mit ebenso deutlichem Verdikt wurde die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» zur Ablehnung empfohlen. Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Neu soll eine Person, die nach ihrem Tod keine Organe spenden möchte, ihren Willen festhalten müssen. Wurde die Absicht, keine Organe zu spenden, zu Lebzeiten nicht festgehalten, so sollen im Bedarfsfall die nächsten Angehörigen entscheiden können. Die FMH hat sich gegenüber dem Parlament für den Einbezug der Angehörigen in die Entscheidfindung ausgesprochen. Das letzte Wort dazu wird das Volk haben.

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